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Mietindexierung Rechner Belgien — kostenloses Tool

Berechnen Sie Ihre indexierte Miete in Sekunden. Automatische Berechnung auf Basis des amtlichen Gesundheitsindex für Belgien und der Indexdaten für die Niederlande, Deutschland und die Schweiz.

Berechnen Sie Ihre indexierte Miete

Automatisch der belgische Gesundheitsindex

Für Belgien werden die Gesundheitsindexwerte anhand des Beginns Ihres Mietvertrags automatisch eingetragen. Zuletzt verfügbarer Index: 137,78 (März 2026).

So funktioniert es

  1. 1

    Geben Sie Ihre Grundmiete ein

    Die monatliche Miete, wie sie in Ihrem Mietvertrag steht.

  2. 2

    Wählen Sie den Beginn Ihres Mietvertrags

    Für Belgien füllen wir die Werte des Gesundheitsindex automatisch aus.

  3. 3

    Ihr Ergebnis anzeigen

    Sehen Sie Ihre neue indexierte Miete, die prozentuale Erhöhung und die Rechtsgrundlage.

Unterstützte Länder

🇧🇪

Belgien

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Niederlande

🇩🇪

Deutschland

🇨🇭

Schweiz

Warum ImmoDesk?

  • Automatische Indexierungsverfolgung für alle Mietverträge
  • Amtliche Gesundheitsindexdaten von Statbel
  • Erstellung rechtlicher Schreiben (NL/FR)
  • E-Mail-Hinweise, wenn eine Indexierung ansteht
  • Lückenloser Prüfpfad und Compliance
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Rechner für die Mietindexierung Belgien — kostenlos

Was ist die Mietindexierung?

Die Mietindexierung ist die jährliche Anpassung der Miete an die Lebenshaltungskosten. In Belgien ist sie gesetzlich über Artikel 1728bis des belgischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Grundlage ist der Gesundheitsindex (gezondheidsindex / indice santé), eine Variante des Verbraucherpreisindex, aus der bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol, Benzin und Diesel herausgerechnet sind.

Dank der Indexierung entwickelt sich die Miete mit der Inflation, ohne dass ein neuer Mietvertrag nötig wäre. Der Vermieter muss den Mieter jedoch schriftlich über die Indexierung unterrichten. Die Anpassung geschieht nicht von selbst.

Wie wird die Miete in Belgien indexiert?

Die gesetzliche Formel zur Mietindexierung in Belgien lautet:

Neue Miete = Grundmiete × (aktueller Gesundheitsindex / Basis-Gesundheitsindex)

Dabei gilt:

  • Grundmiete: die monatliche Miete, wie sie bei Mietbeginn im Vertrag steht.
  • Basis-Gesundheitsindex: der Gesundheitsindex (gezondheidsindex) des Monats vor der Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Aktueller Gesundheitsindex: der Gesundheitsindex des Monats vor dem Jahrestag des Mietbeginns.

Rechenbeispiel:

  • Grundmiete: 1.000,00 €/Monat
  • Basis-Gesundheitsindex (Januar 2022): 113,09
  • Aktueller Gesundheitsindex (Januar 2026): 137,37
  • Berechnung: 1.000,00 € × (137,37 / 113,09) = 1.214,70 €
  • Anstieg: +21,47% über vier Jahre

Wann dürfen Sie indexieren?

Die Mietindexierung darf einmal im Jahr erfolgen, zum Jahrestag des Mietbeginns. Wichtige Regeln:

  • Die Indexierung ist nicht automatisch — der Vermieter muss sie schriftlich verlangen.
  • Die Indexierung kann rückwirkend verlangt werden, aber höchstens für 3 Monate.
  • Schließt der Mietvertrag die Indexierung ausdrücklich aus, darf sie nicht angewandt werden.
  • Die regionalen Regeln in Brüssel und Wallonien können zusätzliche Einschränkungen vorsehen, etwa für Immobilien mit schlechtem Energieausweis (EPC).

Hinweis: In der Region Brüssel-Hauptstadt und in Wallonien gelten Beschränkungen für die Indexierung von Objekten mit schlechtem Energieausweis. Prüfen Sie stets die geltenden regionalen Vorschriften.

Mietindexierung 2026

Für 2026 lauten die jüngsten Gesundheitsindexwerte (Basisjahr 2013 = 100) wie folgt:

MonatGesundheitsindex
Januar 2026137.37
Februar 2026138.06
März 2026137.78

Gegenüber 2025 ist der Gesundheitsindex um durchschnittlich 1,5 bis 2 % gestiegen. Mieter, die 2026 indexiert werden, können also mit einer moderaten Erhöhung rechnen. Die Inflation ist gegenüber den Spitzen von 2022–2023 deutlich zurückgegangen.

Zum Vergleich: 2022 stieg der Gesundheitsindex um mehr als 10 %, während der Anstieg 2025–2026 bei rund 1,5 bis 2 % liegt. Das bedeutet geringere Mieterhöhungen bei neuen Indexierungen.

Gesundheitsindex und Verbraucherpreisindex

Der Gesundheitsindex unterscheidet sich vom gewöhnlichen Verbraucherpreisindex dadurch, dass bestimmte Produkte herausgerechnet werden: Tabak, Alkohol, Benzin und Diesel. Er wurde 1993 eingeführt, damit Verbrauchsteuererhöhungen auf diese Produkte nicht automatisch auf Mieten und Sozialleistungen durchschlagen.

Der Gesundheitsindex wird monatlich von Statbel, dem belgischen Statistikamt, veröffentlicht. Die gebräuchlichste Reihe hat das Basisjahr 2013 (2013 = 100).

Häufige Fragen zur Mietindexierung

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