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HomeBlogIndexmiete berechnen 2026: Formel, Rechner und Beispiel (§ 557b BGB)

Kurz gesagt: Bei einer Indexmiete berechnen Sie die neue Miete, indem Sie die bisherige Miete mit dem Verhältnis zweier Verbraucherpreisindizes multiplizieren. Die Formel lautet: neue Miete = alte Miete × (neuer VPI / VPI beim letzten Stand). Der maßgebliche Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes (Destatis), aktuell auf der Basis 2020 = 100. Rechtsgrundlage ist § 557b BGB.

Was ist eine Indexmiete überhaupt?

Eine Indexmiete ist eine Miete, deren Höhe vertraglich an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt ist. Steigen die Verbraucherpreise, darf der Vermieter die Miete im gleichen Verhältnis anheben. Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI). Anders als bei einer Staffelmiete ist der Erhöhungsbetrag nicht im Voraus in Euro festgelegt, sondern ergibt sich rechnerisch aus der Veränderung des Index.

Wichtig: Eine Indexmiete gilt nur, wenn im Mietvertrag eine wirksame Indexklausel vereinbart wurde. Ohne eine solche Klausel greift § 557b BGB nicht, und eine Anpassung nach diesem Verfahren ist ausgeschlossen.

Der Vorteil für beide Seiten liegt in der Planbarkeit: Die Miete folgt einer objektiven, öffentlich einsehbaren Kennzahl statt einer Verhandlung. Für Vermieter bedeutet das einen Inflationsausgleich, für Mieter eine transparent nachvollziehbare Anpassung. Genau deshalb kommt es auf die saubere Berechnung und Dokumentation an – und darauf gehen wir jetzt konkret ein.

Wie berechne ich die Indexmiete Schritt für Schritt?

Die Berechnung folgt immer demselben stabilen Prinzip: Sie setzen den heutigen Indexstand ins Verhältnis zum Indexstand beim letzten maßgeblichen Zeitpunkt (Vertragsbeginn oder letzte Anpassung) und übertragen dieses Verhältnis auf die Miete.

  1. Notieren Sie die aktuelle Nettokaltmiete (Indexmiete bezieht sich auf die Grundmiete, nicht auf Betriebskosten).
  2. Bestimmen Sie den VPI-Wert zum Zeitpunkt des letzten maßgeblichen Standes (Vertragsbeginn oder letzte Erhöhung).
  3. Ermitteln Sie den aktuellen VPI-Wert bei Destatis (Basis 2020 = 100).
  4. Teilen Sie den neuen VPI durch den alten VPI.
  5. Multiplizieren Sie die bisherige Miete mit diesem Faktor. Das Ergebnis ist die neue zulässige Miete.
  6. Teilen Sie die Erhöhung dem Mieter in Textform mit und weisen Sie die Indexstände nachvollziehbar aus.

Können Sie mir ein Rechenbeispiel zeigen?

Die folgenden Zahlen sind ausdrücklich ein Beispiel zur Veranschaulichung der Methode und keine aktuellen Werte. Die tatsächlichen Indexstände finden Sie stets bei Destatis.

Angenommen, die bisherige Nettokaltmiete beträgt 900 €. Zum Vertragsbeginn stand der VPI (Basis 2020 = 100) bei 116,0, und zum Zeitpunkt der geplanten Anpassung steht er – rein beispielhaft – bei 119,5.

GrößeWert (Beispiel)
Bisherige Miete900,00 €
VPI beim letzten Stand116,0
Aktueller VPI119,5
Faktor (119,5 / 116,0)≈ 1,03017
Neue Miete (900 × 1,03017)≈ 927,16 €

Die neue Miete läge in diesem Beispiel also bei rund 927,16 €, die Erhöhung bei etwa 27,16 € monatlich. Setzen Sie in dieselbe Formel einfach Ihre eigenen, bei Destatis nachgeschlagenen Indexstände ein.

Welche rechtlichen Bedingungen müssen erfüllt sein?

Auch wenn die Rechnung einfach ist, knüpft § 557b BGB die Erhöhung an mehrere Voraussetzungen, die Sie qualitativ im Blick behalten sollten:

  • Im Mietvertrag muss eine wirksame Indexklausel vereinbart sein.
  • Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen; die Miete muss also jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein.
  • Die Erhöhung wird dem Mieter in Textform mitgeteilt (etwa per Brief oder E-Mail) und muss die Änderung des Index sowie die neue Miete nachvollziehbar ausweisen.
  • Maßgeblich ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex – nicht eine frei gewählte Prozentzahl.

Ob im Einzelfall weitere Grenzen greifen und wie eine Klausel konkret auszulegen ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Im Zweifel lohnt sich fachlicher Rat.

Wo finde ich den aktuellen Verbraucherpreisindex?

Den maßgeblichen VPI veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich, derzeit auf der Basis 2020 = 100. Achten Sie darauf, immer dieselbe Indexreihe und Basis für den alten und den neuen Wert zu verwenden – nur dann ist das Verhältnis sauber. Da sich der Index laufend ändert, sollten Sie den aktuellen Stand jeweils direkt bei Destatis nachschlagen, statt mit einem einmal gemerkten Wert zu rechnen.

Wie hilft ImmoDesk bei der Indexmiete?

Wer mehrere Mietverhältnisse verwaltet, verliert leicht den Überblick, welche Miete wann angepasst werden darf. ImmoDesk behält die Fristen im Auge und unterstützt Sie bei der sauberen Dokumentation der Indexstände. Mehr dazu auf unserer Seite zur Indexmiete-Funktion, und wenn Sie schnell nachrechnen möchten, nutzen Sie den Indexmiete-Rechner.

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Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?

Die Miete muss zwischen zwei Erhöhungen jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine Anpassung im Abstand von weniger als einem Jahr ist nach § 557b BGB nicht zulässig.

Welcher Index gilt für die Indexmiete in Deutschland?

Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), aktuell auf der Basis 2020 = 100. Regionale oder branchenspezifische Indizes sind nicht der richtige Maßstab.

Muss ich die Erhöhung schriftlich mitteilen?

Die Erhöhung ist dem Mieter in Textform mitzuteilen, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Dabei sollten die alten und neuen Indexstände sowie die neue Miete nachvollziehbar ausgewiesen werden.

Gilt die Indexmiete auch für die Betriebskosten?

Die Indexanpassung bezieht sich auf die Nettokaltmiete (Grundmiete). Betriebs- und Nebenkosten werden gesondert nach ihren eigenen Regeln abgerechnet und nicht über den Index angepasst.

Was passiert, wenn keine Indexklausel im Vertrag steht?

Ohne eine wirksame Indexklausel im Mietvertrag ist eine Anpassung nach § 557b BGB nicht möglich. Dann kommen allenfalls andere Wege der Mietanpassung in Betracht, die eigenen Voraussetzungen unterliegen.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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