Was ist eine Indexmiete nach §557b BGB?
Die Indexmiete ist in §557b BGB geregelt und koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte bestimmt wird.
Die Formel für die Berechnung:
Neue Miete = Basismiete × Aktueller VPI / Basis-VPI
Voraussetzungen für eine wirksame Indexmiete
Damit eine Indexmietvereinbarung wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten sein
- Es darf nur der Verbraucherpreisindex für Deutschland verwendet werden
- Zwischen zwei Anpassungen müssen mindestens 12 Monate liegen
- Die Erhöhung muss dem Mieter schriftlich unter Angabe der VPI-Werte mitgeteilt werden
- Die Erhöhung wird erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung wirksam
Verbraucherpreisindex (VPI) erklärt
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten in Deutschland konsumiert werden. Er wird monatlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht.
Das aktuelle Basisjahr ist 2020 = 100. ImmoDesk ruft die aktuellen VPI-Werte automatisch bei Destatis ab und berechnet die Indexmiete auf Basis der gesetzlichen Formel.