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HomeBlogMiete erhöhen nach Modernisierung oder bei Neuvermietung: Was ist erlaubt? (Deutschland 2026)

Kurz gesagt: bei einem laufenden Mietvertrag gibt es in Deutschland drei Wege zu einer höheren Miete: die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (mit Zustimmung des Mieters, begrenzt durch die Kappungsgrenze), die Modernisierungsmieterhöhung nach Modernisierung, oder eine vorab vereinbarte Staffel- oder Indexmiete. Bei einer Neuvermietung sind Sie freier, in vielen Städten aber durch die Mietpreisbremse begrenzt.

1. Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Sie können vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen dürfen Sie frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung stellen. Dabei gilt:

  • das Verlangen muss in Textform erfolgen und begründet sein, etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten;
  • die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20% steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15% (Kappungsgrenze);
  • der Mieter hat eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang; stimmt er nicht zu, können Sie auf Zustimmung klagen.

2. Mieterhöhung nach Modernisierung

Nach einer Modernisierung, etwa einer energetischen Sanierung oder einer Maßnahme, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöht, können Sie die jährliche Miete um 8% der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen. Wichtig:

  • Instandhaltungskosten (Reparaturen, Ersatz von Abgenutztem) zählen nicht und sind herauszurechnen;
  • die Erhöhung ist gedeckelt: höchstens 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, bei einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter höchstens 2 Euro;
  • die Modernisierung müssen Sie in der Regel spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen;
  • der Mieter kann sich in Härtefällen auf eine unzumutbare wirtschaftliche Härte berufen.

3. Staffelmiete oder Indexmiete

Haben Sie im Mietvertrag eine Staffelmiete (feste Erhöhungsschritte) oder eine Indexmiete (gekoppelt an den Verbraucherpreisindex) vereinbart, richten sich Erhöhungen danach. Daneben ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen, und bei der Indexmiete ist eine Modernisierungsumlage nur eingeschränkt möglich. Wie die Indexmiete berechnet wird: Indexmiete berechnen 2026.

Bei Neuvermietung: die Mietpreisbremse

Bei einem neuen Mietvertrag vereinbaren Sie die Miete grundsätzlich frei. In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete zu Mietbeginn aber höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für:

  • die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung;
  • Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden;
  • eine höhere Vormiete, die Sie weiter verlangen dürfen.

Berufen Sie sich auf eine Ausnahme, müssen Sie den Mieter in der Regel vor Vertragsschluss unaufgefordert darüber informieren.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung wirksam, und innerhalb von drei Jahren höchstens um 20% (in angespannten Märkten 15%).

Wie viel darf ich nach einer Modernisierung umlegen?

8% der Modernisierungskosten pro Jahr, gedeckelt auf 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, bei günstigen Mieten auf 2 Euro. Instandhaltungskosten zählen nicht.

Muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen?

Bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete ja; stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Die Modernisierungsmieterhöhung erfolgt dagegen durch Erklärung des Vermieters.

Darf ich bei einem neuen Mieter mehr verlangen?

Grundsätzlich ja. Wo die Mietpreisbremse gilt, höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, außer bei den gesetzlichen Ausnahmen.

Kann ich die Miete erhöhen, weil ich renoviert habe?

Nur, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Reine Instandsetzung, also das Beheben von Mängeln oder Abnutzung, berechtigt nicht zu einer Mieterhöhung.

Jede Mietänderung im Blick

ImmoDesk hält für jeden Mietvertrag die Miete und jede Änderung mit Datum fest, zusammen mit Vertrag und Dokumenten an einem Ort. So wissen Sie jederzeit, wann die letzte Erhöhung war. Testen Sie ImmoDesk 7 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu Mieterhöhungen bei Wohnraummiete in Deutschland, Stand 2026, und ist keine Rechtsberatung. Ob die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze gilt, hängt von Ihrem Ort ab. Lassen Sie Ihren Fall im Zweifel prüfen.

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