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Aktualisiert fur 2026Kostenloser Download

Kostenlose Nebenkostenabrechnung Vorlage — Deutschland 2026

Betriebskostenabrechnung gemas der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Alle umlagafahigen Kosten ubersichtlich aufgeschlusselt und rechtssicher abgerechnet.

Dokumentvorschau

Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung

NEBENKOSTENABRECHNUNG

Betriebskostenabrechnung gemas § 556 BGB und BetrKV

VERMIETER

__________, Anschrift: __________

MIETER

__________, Mietobjekt: __________

MIETOBJEKT

Adresse: __________

ABRECHNUNGSZEITRAUM

Zeitraum: __________

KOSTENAUFSTELLUNG

1. Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

2. Wasserversorgung und Entwasserung (§ 2 Nr. 2-3 BetrKV)

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Checkliste fur die Nebenkostenabrechnung

Abrechnungszeitraum korrekt angegeben (maximal 12 Monate)
Frist eingehalten — Zustellung spatestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum
Nur umlagafahige Kosten gemas Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Verteilerschlussel nachvollziehbar dargestellt
Vorauszahlungen des Mieters korrekt gegenubergestellt

Häufige Fragen

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen. Ein Guthaben zugunsten des Mieters muss jedoch auch nach Fristablauf ausgezahlt werden.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet in § 2 insgesamt 17 umlagafahige Kostenarten auf, darunter: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwasserung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Strassenreinigung, Mullabfuhr, Gebaeudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne/Kabel und sonstige Betriebskosten.
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass 50-70% der Heizkosten verbrauchsabhangig und 30-50% nach Wohnflache abgerechnet werden mussen. Der Vermieter muss Verbrauchserfassungsgerate installieren. Eine rein flachenbezogene Abrechnung ist unzulassig und kann vom Mieter um 15% gekurzt werden.
Der Mieter hat das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen (Belegeinsicht). Er kann die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang prufen und beanstanden. Bei formellen Fehlern (z.B. fehlender Verteilerschlussel) ist die Abrechnung unwirksam. Bei inhaltlichen Fehlern kann der Mieter eine Korrektur verlangen.
Gangige Verteilerschlussel sind: Wohnflache (qm), Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch. Der Verteilerschlussel muss im Mietvertrag vereinbart sein. Ist keiner vereinbart, ist grundsatzlich nach Wohnflache abzurechnen (§ 556a BGB). Der Vermieter kann den Schlussel fur zukunftige Abrechnungen andern, sofern dies billigem Ermessen entspricht.
Nein. Verwaltungskosten (z.B. Hausverwaltung, Kontogebuhren) und Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten sind nicht umlagafahig und durfen nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Diese Kosten tragt der Vermieter. Eine Ausnahme bilden die Kosten fur den Hauswart, wobei dessen Reparaturtatigkeiten herausgerechnet werden mussen.

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